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Sanieren und Förderung nutzen

Föderung fürs Zuhause

Neue Heizung, bessere Dämmung oder moderne Fenster: Wer sein Zuhause energetisch verbessern möchte, kann für viele Maßnahmen finanzielle Unterstützung erhalten. Die KBN hat die wichtigsten Möglichkeiten der BEG-Förderung für Heizungen und die Gebäudehülle zusammengestellt. Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf Fördersätze, Boni und Voraussetzungen.

Wer über eine energetische Sanierung nachdenkt, steht schnell vor vielen Fragen: Welche Maßnahmen werden gefördert? Wie hoch fällt der Zuschuss aus? Und was muss bereits vor der Antragstellung beachtet werden? Die aktuellen Übersichten der KBN zeigen, dass sowohl beim Heizungstausch als auch bei Maßnahmen an der Gebäudehülle attraktive Fördermöglichkeiten bestehen.

Neue Heizung: Grundzuschuss plus mögliche Boni

Für die Erneuerung der Heizung sieht die Übersicht einen Grundzuschuss von 30 Prozent vor. Dieser gilt für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen ebenso wie für den Anschluss an ein Wärmenetz. Hinzukommen können ein Geschwindigkeitsbonus von 16 Prozent sowie – abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen – ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent.

Der Geschwindigkeitsbonus kommt unter bestimmten Voraussetzungen beim Austausch älterer Heizungen infrage. Dazu zählen unter anderem funktionstüchtige Öl- und Kohleheizungen, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie Gas- und Biomasse-Zentralheizungen, die bei Antragstellung älter als 20 Jahre sind. Voraussetzung ist außerdem, dass anschließend kein fossiler Energieträger wie Öl oder Gas mehr im Gebäude genutzt wird. Der Bonus gilt ausschließlich für selbst genutzte Wohneinheiten.

Auch beim Einkommensbonus spielt die persönliche Situation eine Rolle. Je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und danach, ob mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, sind unterschiedliche Förderhöhen vorgesehen. Der Einkommensbonus gilt ebenfalls nur für die selbst genutzte Wohneinheit.

Die förderfähigen Antragssummen sind begrenzt. Für die erste Wohneinheit können bei einer Heizungserneuerung Kosten bis zu 28.000 Euro berücksichtigt werden, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Die KBN-Unterlagen zur Heizungsförderung weisen die dargestellten Regelungen als gültig bis zum 31. Dezember 2026 aus.

Auch die Gebäudehülle wird gefördert

Nicht nur die Heizung bietet Potenzial für mehr Energieeffizienz. Auch Arbeiten an Dach, Fassade, Kellerdecke oder Fenstern können gefördert werden. Für die Dämmung der Gebäudehülle und den Fenstertausch ist ein Standardzuschuss von 15 Prozent vorgesehen. Gleiches gilt unter anderem für bestimmte Anlagentechnik außerhalb der Heizung sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Effizienzverbesserung. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich ein Sanierungsfahrplanbonus von 5 Prozent hinzukommen. Gleichzeitig erhöhen sich mit einem solchen Sanierungsfahrplan die möglichen jährlichen Antragssummen deutlich: Bei der ersten Wohneinheit beispielsweise von 30.000 auf 60.000 Euro. Eine Besonderheit gibt es bei der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung: Für die Nachrüstung eines Feinstaubfilters bei Biomasseheizungen ist laut Übersicht ein Zuschuss von 50 Prozent vorgesehen.

Ab dem ersten Quartal 2027 ist darüber hinaus bei der Dämmung der Gebäudehülle ein Worst-Performance-Building-Bonus (WPB) von 5 Prozent vorgesehen. Dafür müssen allerdings zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem muss der entsprechende Gebäudestatus nachgewiesen und die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan beschrieben sein.

Wichtig: Erst die Voraussetzungen prüfen

Wer eine Förderung nutzen möchte, sollte sich bereits vor der Antragstellung mit den Bedingungen beschäft igen. In beiden KBN-Übersichten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Antragstellung bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen muss. Dieser muss so gestaltet sein, dass die Umsetzung von der Förderzusage abhängig ist und das voraussichtliche Datum der Maßnahme daraus hervorgeht.

Auch technische Voraussetzungen sind zu beachten. Bei einer Heizungserneuerung oder dem Anschluss an ein Wärmenetz ist beispielsweise ein hydraulischer Abgleich erforderlich. Bei bestimmten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung gelten weitere Vorgaben hinsichtlich Gebäudegröße und Alter der vorhandenen Heizungsanlage.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten können die Investition in eine energetische Modernisierung deutlich attraktiver machen. Gleichzeitig unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach Gebäude, Maßnahme und persönlicher Situation. Deshalb gilt: Vor Beginn einer Sanierung die Förderbedingungen genau prüfen und die Antragstellung frühzeitig in die Planung einbeziehen.

Der Beitrag Sanieren und Förderung nutzen erschien zuerst auf Stadtwerke Neustadt.