Muss ich meine Heizung ersetzen?

Marco Höhn von der Energieberatung informiert zum Heizungsgesetz

Im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz – auch Heizungsgesetz genannt – bestehen unter Hausbesitzern nach wie vor Unsicherheiten bezüglich der Heizung im eigenen Gebäude. Marco Höhn von der Energieberatung der KBN informiert im STADTWERKE Blättla über die aktuelle Gesetzeslage und räumt mit Mythen rund um die gesetzlichen Neuerungen auf.

„Immer wieder bekommen wir mit, dass Hausbesitzer der Annahme sind, ihre Heizung müsse infolge des Gebäude-Energiegesetzes ausgetauscht werden. Das ist so nicht ganz richtig“, erklärt Höhn. Zwar gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind. Diese Regelung zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Eine Ausnahme besteht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Diese können weiterhin betrieben werden, auch wenn sie älter als 30 Jahre sind.

Kostenfallen aus dem Weg gehen

Weiterhin warnt Marco Höhn vor möglichen Kostenfallen beim Einbau von reinen Öl- oder Gaskesseln. Steigende CO2-Preise bedeuten höhere Betriebskosten: „Wer jetzt eine Öl- oder Gasheizung einbaut, muss diese ab 2029 mit 15 % Biobrennstoff betreiben, bis 2035 steigt dieser Anteil auf 30 %, und bis 2040 auf 60 %. Vermieter können CO2- und Mehrkosten für Biomasse nur begrenzt an Mieter weitergeben. Es drohen teure Nachrüstungen, um den Anforderungen gerecht zu werden.“

Sofern der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, kann sich der Kunde zurücklehnen. Denn hier geht die Verpflichtung zur Bereitstellung erneuerbarer Energien auf den Wärmenetzbetreiber über. Ab 2030 müssen Wärmenetze mit mindestens 30% erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben werden. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 80%, und ab 2045 muss der Anschluss zu 100% auf erneuerbare Energien oder Abwärme umgestellt sein. Es gibt Übergangsfristen, in denen weiterhin Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden können, solange, bis ein Netzanschluss vorgesehen ist.

Wärmepumpe erfüllt Pflichtanteil automatisch

Außerdem ist die Installation einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe möglich. Dabei wird automatisch der Pflichtanteil von 65% erneuerbaren Energien erfüllt. Diese Option ist auch für Altbauten mit Heizkörpern geeignet. Um eine Wärmepumpe effektiv zu betreiben, sollte die Vorlauftemperaturbegrenzung auf möglichst unter 55° C gehalten werden. Durch gezielten Austausch einzelner sogenannter „kritischer“ Heizflächen kann in der Regel die Systemtemperatur auf ein für Wärmepumpen geeignetes Temperaturniveau abgesenkt werden. Die Verwendung von natürlichen Kältemitteln wird bevorzugt. Zusätzlich ist eine Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage sinnvoll, um den Eigenverbrauch zu steigern und die Umweltbilanz weiter zu verbessern.

Die Nutzung einer Stromdirektheizung ist nur in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern oder wenn das Gebäude die Neubauanforderungen unterschreitet, gestattet. Die Verwendung kann in sehr gut gedämmten Gebäuden mit Lüftungsanlagen und Wärmerückgewinnung sinnvoll sein. Andernfalls besteht das Risiko hoher Stromkosten.

Auch die Installation einer solarthermischen Anlage ist möglich. In sehr gut gedämmten Gebäuden mit Saisonspeicher kann damit ein Anteil von 65 % erneuerbaren Energien erreicht werden, wofür eine Simulation erforderlich ist. Üblicherweise wird diese Anlage mit einem Spitzenlastkessel kombiniert, was als Hybridheizung bezeichnet wird. Solarthermische Anlagen sind gut geeignet für die Nachrüstung bei bestehenden Wärmeerzeugern.

Eine Biomasseheizung (Pellets) kann in schwer zu sanierenden Gebäuden Sinn machen, in denen hohe Temperaturen für die Heizkörper und für die Warmwasserbereitung benötigt werden. Ferner bietet sich eine Kombination aus elektrisch angetriebener Wärmepumpe mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung an. Dabei ist eine zentrale, fern ansprechbare Steuerung erforderlich, um die beiden Heizkomponenten effizient zu koordinieren.

Die Wärmepumpe muss je nach Betriebsmodus mindestens 30 % bis 40 % der Heizlast abdecken können. Ein Vorteil dieser Hybridheizung ist ihre Fähigkeit, auch bei niedrigen Außentemperaturen hohe Vorlauftemperaturen zu erzeugen. Insbesondere in älteren, unsanierten Gebäuden stellt die Wärmepumpen-Hybridheizung eine sinnvolle Option dar, da sie eine effektive Nutzung vorhandener Infrastruktur ermöglicht.

„Ich empfehle, keine rein Öl- oder Gasheizung mehr einzubauen. Sollte man dennoch diese Richtung einschlagen wollen, muss auf die richtige Vorbereitung der Anlage geachtet werden, um jederzeit eine Wärmepumpe oder eine andere erneuerbare Energiequelle nachrüsten zu können. Besser wäre es jedoch, sofort auf die Erfüllbarkeit der 65-Prozent-Vorgabe zu achten, am besten realisierbar durch die Hybridheizung oder durch Wärmepumpen.“ Marco Höhn von der Energieberatung der KBN

 

Themen-Vorträge in Kooperation mit der VHS Coburg

Jeweils von 18.30 bis ca. 20.00 Uhr in der kultur.werk.stadt Neustadt Bahnhofstraße 22, 96465 Neustadt bei Coburg

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