Kostenfreie Beratungs-Nachmittage über veränderte Förderlandschaft nach dem Klimapaket der Bundesregierung
Im Zuge des Klimapaketes der Bundesregierung verändert sich auch die Förderlandschaft für Heizungserneuerungen und Energiesparmaßnahmen. Bei zwei kostenfreien Beratungs-nachmittagen am Dienstag, den 28. Januar sowie am Donnerstag, den 12. März können sich interessierte Bürger jeweils zwischen 12 und 18 Uhr durch die Energieberater der Kommunalbetriebe Neustadt informieren lassen.
Manch ein Hausbesitzer mit Ölheizung fragt sich: Womit soll ich in Zukunft heizen, wenn Ölkessel „verboten“ werden? Hintergrund ist die Festlegung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, wonach ab 2026 der Einbau neuer Ölheizungen nur noch unter bestimmten Bedingungen zugelassen ist. Um den Umstieg auf Alternativen zu erleichtern wurde beschlossen, Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Energiesparmaßnahmen oder den Heizungsaustausch, deutlicher zu fördern.
Seit 1. Januar gelten bereits die neuen Förderbedingungen bei einer Heizungserneuerung:
Die Förderung von Heizungsanlagen erfolgt nun komplett über das Marktanzreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ölheizungen werden nicht mehr gefördert. Bei der KfW-Förderbank entfällt die Förderung einer Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme komplett.
Die Förderung von Heizungsanlagen erfolgt nun komplett über das Marktanzreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ölheizungen werden nicht mehr gefördert. Bei der KfW-Förderbank entfällt die Förderung einer Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme komplett.
Gefördert werden zukünftig Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Holz, Pellets, Wärmepumpen und Solarthermieanlagen) sowie Hybridanlagen, beispielsweise Gasbrennwert-kessel in Verbindung mit einer heizungsunterstützenden Solaranlage.
Die Zuschüsse des BAFA betragen je nach eingesetzter Anlagentechnik zwischen 20 und 35%. Sofern ein vorhandener Ölkessel ausgetauscht wird, können sich die Zuschüsse auf bis zu 45% erhöhen!
Das Zuschussprogramm ist daher in der Regel deutlich attraktiver als die im letzten Jahr bereits beschlossene Steuerermäßigung über 20% der Kosten.
Die Zuschussanträge sind vor Beauftragung einer Fachfirma zu stellen. „Eine fachlich kompetente und neutrale Beratung zur Entwicklung eines sinnvollen alternativen Heizungskonzepts macht daher schon vorher Sinn“, sagt Marco Höhn, Energieberater der Kommunalbetriebe Neustadt GmbH (KBN). So sei zum Beispiel die vorgeschriebene Mindestkollektorfläche bei thermischen Solaranlagen abhängig von der Heizlast des Gebäudes. Die bestehenden Heizkessel sind meistens überdimensioniert. Es ist daher ratsam, die neue Heizung samt Solaranlage dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, um Kosten zu sparen.
Auch bei Wärmepumpenheizungen, die in manchen Altbauten durchaus möglich sind, ist eine fachlich korrekte Auslegung dringend geboten. Sinnvoll ist dabei in der Regel zusätzlich eine Verbesserung des Energiestandards. Auch solche Maßnahmen werden ab dem 24. Januar 2020 deutlich besser gefördert:
Energiesparende Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden künftig mit 20% bezuschusst. Bei mehreren Maßnahmen kann oft in Kombination mit einer vom BAFA bezuschussten Heizungserneuerung der Standard des sogenannten KfW-Effizienzhaus 115 oder besser erreicht werden. Das Effizienzhaus 115 wird mit 25% der Kosten bezuschusst. Je besser der nachgewiesene Energiestandard umso höher der Zuschuss. Das Optimum liegt beim Effizienzhaus 55 mit einem Zuschuss von 40% der Kosten.
Wer ein Einfamilienhaus komplett saniert und auf energetisch zeitgemäßen Stand bringt, dabei auch eine förderfähige Heizungsanlage einbaut, kann somit bei Investition von 170.000 € bis zu 70.500 € Zuschuss erhalten. Darüber hinaus können die Maßnahmen über die KfW-Förderbank zinsgünstig finanziert werden.
Auch für andere Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau von elektrischen Stromspeichern für Photovoltaikanlagen sowie für den Einbruchsschutz und für das altersgerechte Umbauen – wie dem Einbau von bodengleichen Duschen – stehen Fördermittel zur Verfügung.
Beratungsnachmittage der KBN am 28.Januar sowie am 12. März
Um Hausbesitzer in der Region Coburg bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu unterstützen, steht das Team der KBN-Energieberatung am 28.Januar sowie am 12. März ab 12 Uhr bis 18 Uhr beim Beratungsnachmittag für kostenlose individuelle Gespräche zur Verfügung. Veranstaltungsort ist das Beratungscenter der Stadtwerke Neustadt (Dieselstraße 5, 96465 Neustadt). Die Beratungsgespräche dauern maximal eine Stunde. Es wird um Anmeldung gebeten unter der Telefonnummer 09568/852-51.
Beratungsinteressenten sollten aussagekräftige Unterlagen zur bestehenden Heizungsanlage (Kaminkehrerprotokoll) und zum Haus (Pläne) sowie die Energiekostenrechnungen der letzten Jahre mitbringen.
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