Für Sie unterwegs: SWN-Ableser starten am 11. November!

Es ist wieder so weit: Für die anstehende Jahresendabrechnung 2019 werden ab Montag, 11. November 2019 die Zählerstände im Strom-, Gas- und Wasserbereich abgelesen. Die Ablesungen werden voraussichtlich bis Freitag, 29. November 2019 andauern.
Um die persönliche Ablesung auch für Berufstätige besonders komfortabel zu gestalten, wird das Team auch in den frühen Abendstunden Zählerstände notieren. Die SWN GmbH bittet ihre Kunden dafür Sorge zu tragen, dass der Zutritt zu allen abzulesenden Zählern ermöglicht wird.
Die Ableser tragen einen entsprechenden Schriftzug auf Ihrer Kleidung und können sich durch einen SWN-Ausweis legitimieren. Diesen sollte man sich im Zweifelsfalle zeigen lassen, damit sich niemand unberechtigt Zutritt verschafft. Es wird darauf hingewiesen, dass die mit der Zählerablesung beauftragten Mitarbeiter ausschließlich dieser Aufgabe nachgehen. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der SWN persönlich oder unter den unten genannten Rufnummern gerne zur Verfügung.
Sollten die Ableser niemanden antreffen, so hinterlassen sie eine Ablesekarte im Briefkasten. Hierauf finden Sie die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ablesers, falls Sie einen weiteren Termin vereinbaren möchten. Oder Sie füllen die Karte aus und lassen sie den Stadtwerken bis zum 29. November zukommen. Hierfür sind die zur Ermittlung des Verbrauchs notwendigen Daten angegeben, es müssen lediglich die entsprechenden Zähler abgelesen und die Stände eingetragen werden.
BEQUEME ZÄHLERMELDUNG IM SWN-KUNDENPORTAL
Über das SWN-Kundenportal unter www.swn-nec.de können sämtliche Stände mitgeteilt werden, der Registrierungsprozess wurde erneut vereinfacht. Registrierte Kunden haben mit dem Einsehen der Verbrauchs-Historie, der Abschlags-Änderung und vielen weiteren Funktionen einen zusätzlichen Online-Service. Darüber hinaus ist das Melden von Zählerständen auch ohne Registrierung über einen Gastzugang möglich. Ebenfalls können die notwendigen Daten – unter Nennung der Kundennummer – telefonisch (09568/852-69, 852-74 und 852-19) oder per Fax an 09568 852-35 mitgeteilt werden.
Sollten nach dem 29. November 2019 keine Zählerstände zur Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung vorliegen, so erfolgt die Berechnung der Energie- und Wasserverbräuche durch Schätzung.

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