Zähler-Ablesung 2018

Es ist wieder so weit: Für die anstehende Jahresendabrechnung 2018 werden ab Montag, 12. November 2018 die Zählerstände im Strom-, Gas- und Wasserbereich abgelesen. Die Ablesungen werden voraussichtlich bis Freitag, 30. November 2018 andauern.

Um die persönliche Ablesung auch für Berufstätige besonders komfortabel zu gestalten, wird das Team auch in den frühen Abendstunden Zählerstände notieren. Die SWN GmbH bittet ihre Kunden, Sorge dafür zu tragen, dass der Zutritt zu allen abzulesenden Zählern ermöglicht wird.

Die Ableser tragen einen entsprechenden Schriftzug auf Ihrer Kleidung und können sich durch einen Ausweis legitimieren. Diesen sollten man sich im Zweifelsfalle zeigen lassen, damit sich niemand unberechtigt Zutritt verschafft. Es wird darauf hingewiesen, dass die mit der Zählerablesung beauftragten Mitarbeiter ausschließlich dieser Aufgabe nachgehen. Zu allen anderen Fragen stehen die Mitarbeiter der SWN persönlich oder unter den nachstehend genannten Rufnummern gerne zur Verfügung.

Sollten die Ableser niemanden antreffen, so hinterlassen sie eine Ablesekarte im Briefkasten. Hierauf sind die zur Ermittlung des Verbrauchs notwendigen Daten angegeben, es müssen lediglich die entsprechenden Zähler abgelesen und die Stände eingetragen werden. Anschließend muss die Karte spätestens bis zum Ende der Ablesung am 30. November 2018 bei den SWN abgegeben werden.

BEQUEME ZÄHLERMELDUNG IM SWN-KUNDENPORTAL

Über das SWN-Kundenportal unter www.swn-nec.de können sämtliche Stände mitgeteilt werden, auch ohne Anmeldung über einen Gastzugang. Ebenfalls können die notwendigen Daten – unter Nennung der Kundennummer – telefonisch (09568/852-69, 852-74 und 852-19) oder per Fax an 09568 852-35 mitgeteilt werden.

Sollten nach dem 30. November 2018 keine Zählerstände zur Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung vorliegen, so erfolgt die Berechnung des Energie- und Wasserverbrauches durch Schätzung.

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